Die in der Novelle vorgesehenen Änderungen betreffen ein seit vielen Jahren vorgetragenes und dringendes Anliegen der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, nämlich die Möglichkeit, statistische Individualdaten für Forschungszwecke nutzbar zu machen und zugleich auch mit anderen Registerdaten, sofern diese von der zuständigen Stelle per Verordnung für wissenschaftliche Zwecke freigegeben sind, zu verknüpfen. Dieser Datenzugang ist insbesondere für ein Institut wie das IHS für eine erfolgreiche wissenschaftliche Arbeit auf international anerkanntem Niveau von entscheidender Bedeutung.