IHS – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Institut für Höhere Studien (in der Folge: IHS) ist ein unabhängiges, nicht gewinnorientiertes Forschungsinstitut. Als zuverlässiger und unabhängiger Partner seiner Auftraggeber/innen hat sich das Institut mit den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Regeln gegeben, die es im geschäftlichen Verkehr einhält.

Mit der Teilnahme an Ausschreibungen welcher Art auch immer, unterwirft sich das IHS den jeweiligen Ausschreibungsbedingungen.
 

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1.
Allen Verträgen, die vom IHS mit Auftraggeber/innen von Forschungsprojekten, Studien, Untersuchungen, Analysen etc. abgeschlossen werden, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge: IHS-AGB) zugrunde zu legen.

1.2.
Auf Seiten des IHS sind lediglich die nach den IHS-Statuten berufenen Personen zum Abschluss von Rechtsgeschäften berechtigt.

1.3.
Die IHS-AGB sind bei laufenden Geschäftsverbindungen auf alle Rechtsverhältnisse zwischen dem IHS und dem/der jeweiligen Vertragspartner/in anzuwenden.

2. Durchführung von Aufträgen

2.1.
Um die Unabhängigkeit des IHS zu gewährleisten, ist der/die Auftraggeber/in nicht berechtigt, zur Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrages Weisungen zu erteilen.

2.2.
Der für die Erfüllung eines Vertrages durch das IHS erforderliche Arbeitsaufwand und andere Kosten sind vom IHS nur dann detailliert nachzuweisen, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

2.3.
Das IHS ist berechtigt, im notwendigen Umfang dritte juristische oder natürliche Personen bei der Erfüllung von Aufträgen heranzuziehen.

2.4.
Zur ordnungsgemäßen Durchführung von Aufträgen sind häufig Informationen erforderlich, die nur der/die Auftraggeber/in kennt oder die nur er/sie berechtigt ist, weiterzugeben. Der/die Auftraggeber/in hat dafür zu sorgen, dass dem IHS alle für die Durchführung des Auftrages notwendigen Informationen rechtzeitig und im vereinbarten Format zur Verfügung gestellt werden.

2.5.
Der/die Auftraggeber/in hat dafür zu sorgen, dass die übermittelten Informationen richtig und vollständig sind und nicht in die Rechte dritter Personen eingreifen.

2.6.
Der/die Auftraggeber/in unterlässt alle Handlungen, die die Unabhängigkeit der Mitarbeiter/innen des IHS oder der vom IHS zur Erfüllung des Auftrags herangezogenen dritten Personen gefährden könnten.

2.7.
Die im Rahmen von beauftragten Studien (inkl. Projektberichte, Gutachten etc.) erhobenen und ausgewerteten Daten können von den urheberrechtlich berechtigten Personen für wissenschaftliche Zwecke, insbesondere für wissenschaftliche Veröffentlichungen, verwendet werden. Studien werden im institutionellen Repository des IHS veröffentlicht. Bei Nicht-Veröffentlichung werden dennoch die Metadaten der Studie (Titel, urheberrechtlich berechtigte Personen, Auftraggeber/in) im institutionellen Repository des IHS dargestellt. In dem Fall darf die Studie interessierten Dritten weitergegeben werden, sofern nicht Abweichendes mit dem/der Auftraggeber/in ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Das IHS nimmt alle Geheimhaltungsverpflichtungen, insbesondere die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse seiner Auftraggeber/innen, gewissenhaft wahr.

2.8.
Das IHS hat zu den im jeweiligen Auftrag vereinbarten Zeitpunkten über den Arbeitsfortschritt Bericht zu erstatten. Werden keine Berichtspflichten vereinbart, ist lediglich ein Schlussbericht zu erstellen. Der Schlussbericht ist schriftlich und/oder auf Wunsch als pdf zu übermitteln.

3. Geheimhaltung, Datenschutz

3.1.
Die Mitarbeiter/innen des IHS und etwaige andere zur Erfüllung von Aufträgen herangezogene Personen sind verpflichtet, das Datengeheimnis zu wahren und die ihnen weitergegebenen Informationen geheim zu halten.

3.2.
Der/die Auftraggeber/in haftet für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften (DSGVO und österreichisches Datenschutzrecht) im Zusammenhang mit der Weitergabe von geschützten Daten. Das IHS ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten unter Einhaltung der DSGVO und der österreichischen datenschutzrechtlichen Regelungen zu Zwecken der Auftragserfüllung zu verarbeiten.

4. Urheberrecht, Schutz des geistigen Eigentums

4.1.
Studien, Projektberichte, Gutachten, Berechnungen, Tabellen, Abbildungen etc. dürfen vom Auftraggeber / von der Auftraggeberin inhaltlich nicht verändert werden und dürfen nur für die ausdrücklich oder schlüssig vereinbarten Auftragszwecke verwendet werden. Eine weitergehende Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit dem IHS. Der/die Auftraggeber/in hat bei jeder Verwendung von Arbeiten (urheberrechtlich geschützten Werken) des IHS deutlich darauf hinzuweisen, dass die jeweilige Studie, das Gutachten etc. vom IHS erstellt wurde. Das gilt z.B. bei medialen Auftritten des/der Auftraggeber/in, bei Internetauftritten etc. aber auch bei der individuellen Verwendung von Werken des IHS, z.B. im Rahmen von Informationstätigkeiten gegenüber einem begrenzten Personenkreis.

4.2.
Dem IHS oder den zur Erfüllung des Auftrags einbezogenen dritten Personen verbleibt mit Ausnahme der nach Punkt 4.1. vereinbarten Werknutzungsrechte an seinen/ihren Leistungen das Urheberrecht oder allenfalls erworbene andere Schutzrechte. Werknutzungsbewilligungen können nur mit schriftlicher Vereinbarung auch nach Vertragserfüllung eingeräumt werden.

5. Gewährleistung

5.1.
Mängel an den Leistungen des IHS sind innerhalb von sechs Monaten nach erbrachter Leistung geltend zu machen.

5.2.
Das IHS ist berechtigt und verpflichtet, von ihm anerkannte Mängel selbst zu beseitigen.

6. Schadenersatz

6.1.
Das IHS haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässig verschuldete Verletzungen seiner vertraglichen Verpflichtungen. Ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers/ der Auftraggeberin ist außerdem betragsmäßig mit der Auftragssumme beschränkt.

6.2.
Das IHS haftet nicht für Schäden, die von dritten Personen, die zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten herangezogen wurden (Punkt 2.3.), verschuldet wurden.

6.3.
Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis des Schadens gerichtlich geltend gemacht werden. Er erlischt jedenfalls nach drei Jahren ab dem schädigenden Ereignis.

7. Kündigung

7.1.
Einzelaufträge und Dauerauftragsverhältnisse können aus wichtigem Grund von beiden Vertragspartnern/Vertragspartnerinnen jederzeit gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt werden oder ein Antrag, über das Vermögen des Auftraggebers/ der Auftraggeberin ein Insolvenzverfahren zu eröffnen, gestellt wird.

7.2.
Eine ordentliche Kündigung ist nur bei Dauerauftragsverhältnissen und nur unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist zum Jahresende zulässig.

7.3.
Im Falle der ordentlichen Kündigung eines Dauerauftrags ist gemeinsam festzustellen, welche Aufträge noch innerhalb des Auftragsverhältnisses fertig gestellt werden können.

7.4.
Bei ordentlicher Kündigung durch den/die Auftraggeber/in sind die noch fertigzustellenden Arbeiten nach der Vereinbarung zu honorieren. Darüberhinausgehende Kosten des IHS, die vom IHS zur Erfüllung des Dauerauftragsverhältnisses zu tragen waren, sind vom Auftraggeber /von der Auftraggeberin zusätzlich zu ersetzen.

8. Entgelt

8.1.
Das Entgelt ist in vereinbarter Höhe nach Rechnungslegung sofort fällig. Wurden Akontozahlungen und/oder Teilzahlungen vereinbart, sind diese ebenfalls mit Rechnungslegung fällig.

8.2.
Da das IHS ein gemeinnütziger Verein ist, wird keine Umsatzsteuer verrechnet.

8.3.
Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers / der Auftraggeberin liegen (z.B. Unterlassung der Übermittlung der erforderlichen Informationen) oder wegen einer Kündigung des Vertrages durch das IHS aus wichtigem Grund, so gebührt das vereinbarte Entgelt abzüglich der ersparten Aufwendungen des IHS.

9. Schlussbestimmungen

9.1.
Sollten einzelne Bestimmungen der IHS-AGB aus welchen Gründen immer nicht anwendbar sein, bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt. Nicht anwendbare Bedingungen sind durch solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

9.2.
Von diesen IHS-AGB kann nur ausdrücklich und schriftlich abgegangen werden.

9.3.
Erfüllungsort ist Wien.

9.4.
Für Aufträge und deren Erfüllung gilt österreichisches Recht.

9.5.
Gerichtsstand ist Wien.

Wien, 10.06.2020*


*Ältere Versionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf Anfrage zugeschickt werden.