Prinzipien der wissenschaftlichen Integrität für Studien der öffentlichen Auftragsforschung

Die unterzeichnenden Forschungseinrichtungen verständigen sich bei der Annahme und Erstellung von Studien der öffentlichen Auftragsforschung sowie bei ihrer Nutzung für Politikberatung und öffentliche Debatten über die folgenden Prinzipien der wissenschaftlichen Integrität:

Prinzipien für die Auftragsannahme/Beauftragung

1. Im Rahmen der Auftragsforschung werden nur Aufträge übernommen, bei denen die Institute die inhaltliche Letztverantwortung für die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit übernehmen und durch die Art des Auftrages (Fragestellung, Prozess, Verwertung und Kommunikation der Resultate) keine ethischen Grundsätze verletzt werden, zu denen sich die Institute verpflichtet haben. Alle öffentlichen Studienaufträge werden transparent auf der Webseite dokumentiert.

2. Studien, die mit öffentlichen Geldern erstellt werden, sollen grundsätzlich veröffentlicht werden.

3. Die unterzeichneten Institute vertreten diese Prinzipien gegenüber den Auftraggebern und bei den jeweiligen Auftragsvergaben. Ausnahmen sind bei Beauftragung seitens des/r Auftraggebers/in zu begründen und werden seitens der Institute dokumentiert.


Prinzipien für die Erstellung von Studien

4. Gewährleistung der Nachvollziehbarkeit der Forschungsergebnisse durch die langfristige Speicherung von allen für die Studie relevanten Unterlagen im Einklang mit den Richtlinien der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI), insbesondere 

 

a. Beschreibung der wissenschaftlichen Methodologie

 

b. Datensätze und -bereinigung; Ausnahmen, wenn etwa datenschutzrechtlich lt. DSGVO die Löschung von Daten notwendig ist, werden entsprechend dokumentiert

 

c. Berechnungsmethoden

 

d. Im Fall von Befragungen: Fragebögen, Befragungsergebnisse und Sampleinformationen

5. Klare Kennzeichnung und Zitation aller Ideen, Daten und sonstigen Quellen, die von anderen stammen

6. Nennung aller Personen, die einen eigenen wissenschaftlichen oder wesentlichen sonstigen Beitrag geleistet haben, als Mitautor/innen der Publikation

7. Offenlegung möglicher Interessenkonflikte

8. Nennung aller finanzierenden Auftraggeber/innen für die Studie

9. Die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln Guter Wissenschaftlicher Praxis ist grundsätzlich Pflicht jedes/r Wissenschaftlers/in, an den Instituten zusätzlich klar organisatorisch verankert und institutionalisiert, die inhaltlich Zuständigen sind intern allen bekannt und auch auf der Webseite der Institute benannt.

10. Die Institute sind Mitglied der Österreichischen Agentur für Wissenschaftliche Integrität (ÖAWI), einer unabhängigen Einrichtung, welche die Standards guter wissenschaftlicher Praxis in Österreich festigt und ihre Einhaltung sicherstellt. Die ÖAWI dient den Instituten auch als unabhängige Instanz bei Fällen, in denen es den Verdacht von wissenschaftlichem Fehlverhalten gibt.

Anfragen durch Medien, Öffentlichkeit oder Fachöffentlichkeit zur Methodologie und zu den Ergebnissen unserer Arbeit werden entsprechend beantwortet. Die Nachvollziehbarkeit unserer wissenschaftlichen Arbeit ist aufgrund der vorliegenden Dokumentation der wissenschaftlichen Vorgangsweise möglich. Die genauen Modalitäten der Umsetzung dieser Selbstverpflichtung bleiben den Instituten überlassen.


Prinzipien für die Nutzung der Ergebnisse von Auftragsstudien für Politikberatung und öffentliche Debatten

Verantwortung der Institute in der wissenschaftlichen Aufbereitung und Beantwortung einer gesellschaftspolitisch relevanten Fragestellung

Wirtschafts- und gesellschaftspolitische relevante Ergebnisse und Empfehlungen beruhen auf der kritischen Sichtung der verfügbaren Evidenz, die insbesondere die Robustheit des zugrundeliegenden methodischen Ansatzes prüft.

12. Grenzen der Aussagekraft sowie etwaige Annahmen hinter der verfügbaren Evidenz werden unaufgefordert transparent gemacht.

13. Die Wissenschaftler/innen der Institute sind sich so wie die Auftraggeber/innen bewusst, dass die Aussagen einer Auftragsarbeit nur ein Baustein bei der Entwicklung politischer Maßnahmen sind, da letztere eine breite Evidenzbasis und breite Diskussionen erfordern.

Prinzipien der Transparenz

14. Die Institute veröffentlichen grundsätzlich alle durch öffentliche Gelder finanzierten Auftragsstudien. Ausnahmen sind möglich, aber nachvollziehbar durch den/die Auftraggeber/in bereits bei Auftragsvergabe zu begründen und seitens der Institute zu dokumentieren. Auch in solchen Fällen werden die Arbeiten entsprechend den Standards Guter Wissenschaftlicher Praxis erstellt, etwa in Bezug auf die Dokumentation der wissenschaftlichen Methodik. Die Ergebnisse und Daten von Studien der öffentlichen Auftragsforschung müssen jedoch in akademische Fachpublikationen einfließen können, wenn dem keine gesetzlichen oder betrieblichen Regelungen entgegenstehen.

15. Wenn abgeschlossene Forschungs- und Analyseergebnisse aktiv an die Öffentlichkeit kommuniziert werden (in Form von Presseaussendungen, -konferenzen, …), sind auch die zugrundeliegenden Publikationen vollständig der Öffentlichkeit vorzulegen.

16. Auch wenn über eine noch nicht fertiggestellte Studie vorzeitig eine öffentliche Debatte entsteht, so kann die Studie dennoch erst nach gänzlicher Fertigstellung und nach Kontrolle der wissenschaftlichen Qualität veröffentlicht werden.


Unterzeichner

AIT Austrian Institute of Technology GmbH (AIT)
Center for Innovation Systems & Policy
Matthias Weber
Head of Center

Institut für Höhere Studien (IHS)
Thomas König
Head of Strategy and Scientific Services

Joanneum Research POLICIES
Wolfgang Polt
Direktor

Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO)
Gabriel Felbermayr
Direktor

Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche (wiiw)
Robert Stehrer
Wissenschaftlicher Direktor