Ausbildung bis 18 bringt ökonomischen und sozialen Nutzen

(WIEN, 25.10.2019) Das Programm AusBildung bis 18 hat zum Ziel, Jugendliche bis zum Alter von 18 in einer Schule, Lehre oder anderen Ausbildung zu halten. Die Vermeidung von frühem Bildungsabbruch ist von hoher Relevanz für alle Betroffenen. Auch wirtschaftlich ist das Vorhaben sinnvoll: Langfristig rechnet das IHS mit einer Steigerung des BIP um 1,27 Prozent bzw. 4,4 Milliarden Euro.

Die AusBildung bis 18 (AB18) stellt ein zentrales Reformvorhaben der österreichischen Bildungs-, Jugend- und Arbeitsmarktpolitik dar. Mit dem Ausbildungspflichtgesetz wurde sie im Juni 2016 in einen rechtlichen Rahmen gegossen. Das Ziel dahinter: Alle Jugendlichen sollen einen schulischen oder beruflichen Abschluss auf der Sekundarstufe II erreichen. Im Auftrag des BMASGK, des BMBWF, des BMDW und des BMFFJ im Bundeskanzleramt führte das IHS gemeinsam mit dem Österreichischen Institut für Berufsbildungsforschung (öibf) von Jänner 2017 bis Dezember 2018 die wissenschaftliche Begleitung des Programmes durch. Dabei wurden Ursachen, Konsequenzen und Möglichkeiten der Gegensteuerung sowie die Frage nach dem Nutzen der AB18 untersucht.

Dieser Nutzen ist vielfältig. Das IHS hat makroökonomische Modellberechnungen über die Auswirkungen der AB18 auf Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, Löhne, das Bruttoinlandsprodukt sowie die öffentlichen Finanzen durchgeführt. Diese zeigen, dass die AB18 langfristig zu einer jährlichen Steigerung des Bruttoinlandsprodukts um 1,27% oder 4,4 Mrd. Euro im heutigen Wert des zukünftigen BIP führt. Eine Investition, die Sinn macht, denn bereits nach zehn Jahren bringt die AB18 Erträge von 110 Millionen Euro und nach 20 Jahren von 810 Millionen Euro jährlich. Der errechnete Effekt ist damit ein größerer als jener der Steuerreform 2015/16.

Gesellschaftlichen Nutzen erreicht das Reformvorhaben in Form einer Erhöhung der Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben durch Bildung und Ausbildung.

Darüber hinaus kann die wissenschaftliche Begleitung der AB18 auf drei Kernergebnisse zugespitzt werden:

  • Einer der Vorzüge der AB18 ist, dass sie nicht bloß einer Verlängerung der Schulpflicht um weitere drei Jahre entspricht. Es ist möglich, der Ausbildungspflicht auch durch alternative Angebote, beispielsweise von Maßnahmen der Erwachsenenbildung, der beruflichen Integration oder der Arbeitsmarktförderung, nachzukommen. Damit im Zusammenhang steht oft auch eine Variation des Settings sowie des pädagogisch-didaktischen Ansatzes. Anstelle eines “more of the same”, das bei den Betroffenen nach neun Pflichtschuljahren nicht zum gewünschten Bildungserfolg geführt hat, eröffnet dieser Ansatz neue Möglichkeiten, einen Abschluss zu erlangen.
  • Eine zweite Erfolgsgrundlage der AB18 ist die Kombination von Prävention, Intervention und Kompensation. Das stellt eine wichtige Ergänzung des österreichischen Unterstützungssystems dar, das traditionell stark auf Kompensationsangebote setzt.
  • Drittens wird durch die AB18 ein starker Fokus auf Kooperation, Vernetzung und Zusammenarbeit gelegt. Um dieses gemeinsame Engagement aber in der Praxis zu realisieren, ist es zwingend erforderlich, Partikularinteressen zu überwinden. Das impliziert zumindest auf Ebene der großen Stakeholder eine Abkehr vom Denken in Finanztöpfen, von der Differenzierung in eigene und fremde Zielgruppen und einen Abschied von eng interpretierten Zuständigkeiten und Mandaten, die grenzziehend wirken und zugleich Nicht-Zuständigkeiten und Nicht-Mandate etablieren. Mit der Ausbildung bis 18 wird ein wichtiger Schritt in diese Richtung gesetzt.

Die vollständige Studie finden sie im Repository des IHS.

Rückfragen und Kontakt

Mag. Dr. Mario Steiner
Studienleiter
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Paul Glück, Sascha Harold
IHS-Pressestelle
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